Der Begriff „Marktwirtschaft“ bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der der Austausch von Gütern hauptsächlich an Märkten stattfindet.
Definition / Erklärung
Die einzelnen Marktteilnehmer treffen ihre Entscheidungen über Produktion und Konsum frei und in Konkurrenz zueinander – im Bestreben, ihren eigenen Nutzen zu maximieren.
Durch den Preismechanismus, der die Knappheit der Güter anzeigt, werden Angebot und Nachfrage trotz divergierender Interessen ohne zentrale Steuerung in Übereinstimmung gebracht.
Ist die Nachfrage nach einem Gut größer als das Angebot, erhöhen die Produzenten den Preis. Durch die höhere Gewinnmarge steigt der Anreiz, mehr zu produzieren. Gleichzeitig verringern die Verbraucher ihre Nachfrage.
Umgekehrt führt ein Überangebot zu sinkenden Preisen. Die Anbieter kämpfen mit fallenden Margen und beschränken die Produktion, während die Konsumenten das Gut stärker nachfragen.
Freie Marktwirtschaft
Die freie Marktwirtschaft ist der Idealtyp einer reinen Marktwirtschaft ohne staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen. Alle Produktionsmittel sind privat. Die wirtschaftliche Rolle des Staates liegt einzig in der Gewährleistung von Vertragsfreiheit und Eigentumsrechten.
Eine freie Marktwirtschaft entspricht dem liberalen Verständnis vom aufgeklärten und mündigen Bürger. Sie funktioniert ohne Zwang und garantiert freie Entfaltung des Individuums. Durch Wettbewerb und effiziente Allokation der Ressourcen generiert sie Wohlstand und Innovation.
Allerdings schafft der Markt eine ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung, die wiederum zu ungleichen Startchancen des Einzelnen führt. Ab einem gewissen Maß empfindet die Gesellschaft dies als ungerecht. Benachteiligte Personen sind überdies oft nicht in der Lage, am Markt ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.
Marktversagen
Daneben gibt es Fälle, in denen Märkte keine optimale Zuteilung der Ressourcen zustande bringen:
Monopole und Kartelle bewirken eine einseitige Machtstellung, die den Wettbewerb verzerrt. Auch Informationsasymmetrien zwischen Marktteilnehmern führen zu einseitiger Marktmacht.
Manche Markttransaktionen haben negative (oder positive) Auswirkungen (Externalitäten) auf unbeteiligte Dritte, die durch den Marktpreis nicht abgegolten werden.
Öffentliche Güter wie Luft oder das Rechtssystem lassen sich weder einzelnen Eigentümern zuteilen noch sind sie knapp. Daher sind sie nicht am Markt handelbar.
Märkte sind in kurzer und mittlerer Frist oft unstabil und verursachen Konjunkturzyklen.
Soziale Marktwirtschaft
Soziales Gerechtigkeitsempfinden und Marktversagen sind die Hauptgründe, dass die Marktwirtschaft bisher immer und überall mit einem bestimmten Maß an staatlichen Eingriffen kombiniert wurde.
Wo die Märkte ein Problem schaffen, das durch eine staatliche Intervention geheilt werden soll, wird je nach weltanschaulicher Position unterschiedlich beurteilt. Außerdem können staatliche Eingriffe ebenso unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen, die man als Staatsversagen bezeichnet.
Deutschland orientiert sich am von Alfred Müller-Armack und Ludwig Erhard geprägten Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft. Diese Form der Marktwirtschaft setzt grundsätzlich auf das freie Spiel von Angebot und Nachfrage zur effizienten Güterversorgung.
Der Staat versucht aber, einseitige Machtballungen am Markt zu verhindern. Dazu greift er regulierend in die verschiedenen Märkte wie den Finanz-, Arbeits- oder Wohnungsmarkt ein und betreibt eine aktive Wettbewerbspolitik. Durch progressive Besteuerung und Sozialtransfers (siehe Staatliche Transferleistungen) schafft er einen Ausgleich zwischen den sozialen Schichten und federt mit Sozialversicherungen Notlagen ab.