Mitunternehmerschaft ist ein steuerrechtlicher Begriff. Dabei werden in Unternehmen des Einzelhandels mitarbeitende Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen als Mitunternehmer angesehen mit der Folge, daß die für diese Familienangehörigen gezahlten Gehälter keine steuermindernden Betriebsausgaben sind.
Mitunternehmerschaft
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