Mitunternehmerschaft ist ein steuerrechtlicher Begriff. Dabei werden in Unternehmen des Einzelhandels mitarbeitende Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen als Mitunternehmer angesehen mit der Folge, daß die für diese Familienangehörigen gezahlten Gehälter keine steuermindernden Betriebsausgaben sind.
Mitunternehmerschaft
War die Erklärung zu "Mitunternehmerschaft" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Stablinienorganisation
- Rechnungsabgrenzung
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten