Der Begriff Monopol bezeichnet in der Wirtschaftslehre eine spezielle Form des Marktes. Sie kann beide Marktseiten betreffen. Entweder steht ein einzelner Anbieter vielen kleineren Nachfragern gegenüber (Angebotsmonopol) oder aber mehrere Anbieter können nur an einen einzigen Nachfrager verkaufen (Nachfragemonopol).
Der Monopolist muss hauptsächlich Entscheidungen über den Preis oder die angebotene bzw. nachgefragte Menge seines Produktes treffen. Im Extremfall kann sich auch auf beiden Seiten jeweils nur eine Partei gegenüberstehen. Dies wird als zweiseitiges Monopol bezeichnet.
Arten von Monopolen
Es werden drei Arten des Monopols voneinander abgegrenzt:
- natürliche Monopol
- rechtliche Monopol
- wirtschaftliche Monopol
Natürliche Monopol – Beim natürlichen Monopol verhindern hohe Fix- und niedrige Grenzkosten die Etablierung von Konkurrenten am Markt. In diesem Fall ist es deutlich wirtschaftlicher, wenn ein großes Unternehmen den gesamten Markt versorgt, als wenn viele kleine Unternehmen sich diese Aufgabe teilen.
Rechtliche Monopol – Das rechtliche Monopol wird dagegen künstlich durch den Staat geschützt. Patente oder auch gesetzliche Vorgaben gewähren dem Monopolisten eine besondere Sicherheit.
Wirtschaftliche Monopol – Das wirtschaftliche Monopol wird noch einmal in zwei Unterarten unterteilt, das originäre und das vertragliche Monopol. Während das originäre Monopol sich darauf stützt, dass der Anbieter allein die Grundvoraussetzungen für das Monopol mit sich bringt, ist das vertragliche Monopol der gemeinsame Entschluss mehrerer Unternehmen gemeinsam eine Monopolsituation zu erschaffen.
Beispiele für Monopole
Als Beispiel für das Angebotsmonopol kann der frühere Telekommunikationsmarkt genannt werden. Da dieses Monopol unter dem Schutz des Staates stand, hatten wir es zudem mit einem rechtlichen Monopol zu tun.
Als Beispiel für das Nachfragemonopol wird gerne die Rüstungsindustrie herangezogen. Hier gilt als alleiniger Nachfrager der Staat.