Moral Hazard


Moral Hazard – zu deutsch „moralische Gefahr“ – bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre eine riskante verborgene Strategie von Personen, die nach Vertragsabschlüssen Informationsvorteile durch eine Informationsasymmetrie ausnutzen. Sie können davon ausgehen, dass bei Fehlschlägen andere die Folgen zum Teil oder ganz zu tragen haben.

Beispiel: Eine Versicherung schützt einen Versicherten vor finanziellem Schaden, der deshalb größere Risiken eingeht, als wenn er einen möglichen Verlust selbst tragen müsste.

Mit Moral Hazard wird die „Gefahr des moralischen Wagnisses“ bezeichnet, daß heißt, die Gefahr, daß eine Vertragspartei, kaum ist sie etwas unbeobachtet, sich aus Egoismus zum Nachteil der anderen Vertragspartei verhalten könnte, ohne daß dies die andere Vertragspartei je entdecken und aufspüren könnte.

Der Begriff stammt aus der Sachversicherung und bezeichnet die zu vermutende Verhaltensweise: Kaum hat eine Person eine Sache versichert, geht sie aus Bequemlichkeit etwas nachlässiger damit um und erhöht so die Wahrscheinlichkeit eines Schadens.

Heute hat der Begriff generell in die Vertragstheorie Eingang gefunden, insbesondere in die Theorie der Delegation und Agency-Theorie. Moral Hazard greift in Situationen, in denen sich auch im Nachhinein sich nicht alle Details und Umstände vollständig erfassen lassen. Asymmetrische Information wäre an sich kein Problem, wenn nicht ein möglicher Interessenskonflikt hinzukäme. So sind Verträge zwischen zwei Parteien, die eigentlich kooperieren wollen, erschwert. Die Nachteile werden, monetär gemessen, als Agencykosten bezeichnet.

Zur Milderung der Gefahr des moralischen Wagnisses eignen sich verschiedene Vorgehensweisen: Erstens, Verträge werden nur mit Personen geschlossen, deren moralische Einstellung erhaben ist und die den Eigennutzen zurückstellen, selbst wenn egoistisches Verhalten nie entdeckt werden könnte. Zweitens, werden verschärfte Kontrollen empfohlen oder Regeln, die als Kleingedrucktes aus Verträgen bekannt sind.

Doch auch diese Lösungsmethode ist teuer, nicht nur weil die Prüfungen aufwendig sind, sondern auch weil ein Vertragsabschluß mit vielen Nebenbestimmungen (Kleingedrucktes) komplexer ist als ein einfacher Vertrag.

Der dritte Lösungsweg zielt darauf ab, jene Vertragspartei, deren Verhalten nicht vollständig beobachtet werden kann, durch gewisse Incentives aus Eigeninteresse dazu zu bringen, sich in einer nicht abträglichen Weise zu verhalten.

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