Mutterschaftsgeld


Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Mutterschutzfristen an werdende Mütter gezahlt, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind und Anspruch auf Zahlung von Krankengeld haben. Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, so muss die Schwangere beispielsweise in einem Arbeitsverhältnis stehen oder gestanden haben. Die Krankenkasse zahlt, wenn die Frau in einem Arbeitsverhältnis steht, höchstens 13€ je Kalendertag.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Die Details finden sich im Mutterschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter).

Für Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, dazu werden privat krankenversicherte aber auch in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen gezählt, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von höchstens insgesamt 210€.


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