Nettoänderungsprinzip – Zur dispositiven Ermittlung des Brutto-Materialbedarfs (Materialbedarfsplanung) lassen sich zwei grundsätzliche Vorgehensweisen unterscheiden:
⦁ Neuaufwurfsprinzip (= zyklische Disposition)
⦁ Nettoänderungsprinzip (= ereignisgesteuerte Disposition)
Beim Neuaufwurfsprinzip wird jede Sachnummer neu disponiert, d.h. der gesamte Primärbedarf wird im Rahmen der Bedarfsauflösung neu durchgerechnet. Demgegenüber werden beim Nettoänderungsprinzip nur diejenigen Sachnummern neu disponiert bei denen sich dispositiv relevante Daten geändert haben (z.B. Bedarfs-, Lager-, Auftrags- oder Grunddaten).
Dementsprechend reduziert sich der Rechenaufwand beträchtlich. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, täglich einen Nettoänderungslauf durchzuführen und somit die Vorteile kurzer Dispositionszyklen zu nutzen. Bei umfangreichen Änderungen der Planungsvorhaben (z.B. aufgrund eines neuen Produktionsprogramms) ist in der Regel das Neuaufwurfsprinzip anzuwenden.