Nettoprinzip

Die Berücksichtigung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Verlusten bei Gewinn- und Überschusseinkunftsarten wird als objektives Nettoprinzip bezeichnet. Es konkretisiert das Leistungsfähigkeitsprinzip. Das subjektive Nettoprinzip geht von der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Berücksichtigung des Halbteilungsgrundsatzes aus.


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