Die Berücksichtigung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Verlusten bei Gewinn- und Überschusseinkunftsarten wird als objektives Nettoprinzip bezeichnet. Es konkretisiert das Leistungsfähigkeitsprinzip. Das subjektive Nettoprinzip geht von der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Berücksichtigung des Halbteilungsgrundsatzes aus.
Nettoprinzip
War die Erklärung zu "Nettoprinzip" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Stablinienorganisation
- Rechnungsabgrenzung
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten