Niedrigsteuerland

Im globalen Steuerwettbewerb versuchen die Staaten, durch günstige steuerliche Rahmenbedingungen Investitionen im eigenen Land anzuregen. Um insbesondere Steueroasen zu vermeiden, werden im – Außensteuergesetz Niedrigsteuerländer definiert. Ist in einem anderen Land die Einkommensteuer bei einer natürlichen Personen mit einem Einkommen von 77.000 € um mehr als ein Drittel geringer als in Deutschland, so unterliegt eine dort ansässige (nach dort ausgewanderte) Person weiterhin in Deutschland für die Dauer von zehn Jahren der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (§ 2 AStG), wenn sie in den letzten zehn Jahren vor Ende der unbeschränkten Steuerpflicht mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war.


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