Als Objektsteuern werden diejenigen Steuerarten bezeichnet, bei denen die Besteuerung an einen Gegenstand anknüpft. Beispiele sind die Verbrauchsteuern (Verkehr- und Verbrauchsteuern). Die Tabak- oder Kaffeesteuer bezieht sich auf die sachliche Grundlage Tabak oder Kaffee. Knüpft eine Steuer an eine Person an, so handelt es sich um eine Subjektsteuer.
Objektsteuern
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