Öko-Auditing (Umwelt-Audits) dienen Organisationen zur Überprüfung ihrer Umweltmanagementsysteme und ermöglichen ihnen somit die Beurteilung, ob die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen wurden und funktionstätig sind, um ihre umweltbezogenen Zielvorstellungen zu verwirklichen. Regelmäßige Umwelt-Audits sind daher Forderung und Bestandteil der beiden wesentlichen standardisierten Vorgaben für Umweltmanagementsysteme, die in der Praxis Verwendung finden: der DIN/EN/ ISO 14001 und der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS-Verordnung).
Letztere verdeutlicht den besonderen Stellenwert des Umwelt-Audits im Rahmen von Umweltmanagementsystemen auch dadurch, dass die Bezeichnung „Öko-Audit-Verordnung“ in der umgangssprachlichen Bedeutung gleichgesetzt wird mit „Umweltmanagementsystem“.
Umwelt-Auditing hat seinen Ursprung in der betriebswirtschaftlichen Unternehmensprüfung bzw. -revision (Interne Revision). Entsprechend lassen sich nach dem Informationsadressaten unterscheiden:
a) Interne Umwelt-Audits, die der Information des Managements dienen und Schwachstellen sowie Verbesserungspotenziale des betrieblichen Umweltschutzes aufdecken sollen. Durchgeführt werden können diese Audits von Mitarbeitern oder externen Beratern. Der Objektbereich von internen Umwelt-Audits reicht von der Überprüfung der Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften (Compliance-Audit) bis hin zum Managementsystem-Audit (z.B. der Umweltbetriebsprüfung in der EMAS-Verordnung).
b) Externe Umwelt-Audits, welche die Einhaltung von Vorgaben aus der Gesetz- und Normgebung überprüfen und nach außen sichtbar bescheinigen. Ihre Durchführung obliegt akkreditierten Zertifizierern (ISO 14001) bzw. zugelassenen Umweltgutachtern (EMAS-Verordnung). Ihr erfolgreicher Abschluss wird mit einem Zertifikat bescheinigt. Im Gegensatz zu den Instrumenten des Umwelt-Controlling (Umweltschutz-Controlling) — wie etwa der Umweltkostenrechnung oder Lebenszyklusbetrachtungen — handelt es sich bei den Verfahren des Umwelt-Auditing, gleich welcher Form, um Überwachungs- und nicht um Steuerungsinstrumente. Dennoch bestehen zwischen Umwelt-Controlling und Umwelt-Auditing auch Gemeinsamkeiten: Beide Bereiche sind Unterstützungsfunktionen der Unternehmensführung, die über Informations- und Beratungskompetenzen, nicht aber über Entscheidungsbefugnis verfügen.
Der Prozessablauf eines Umwelt-Audits unterscheidet sich nur wenig von denjenigen anderer Managementsystem-Audits (z.B. Qualitätsmanagement-Audit gem. DIN/EN/ ISO 10011-1). Wird im Unternehmen ein standardisiertes Umweltmanagementsystem betrieben (EMAS oder DIN/EN/ISO 14001), so hat sich die Durchführung eines Umwelt-Audits nach den Vorgaben der DIN/EN/ISO 14010/ -12 zu richten. Sämtliche vorgenannten Normen zum Umwelt- und Qualitätsmanagement-Audit werden ab 2002 durch eine vereinheitlichte Norm ersetzt, die DIN/EN/ISO 19011.
Wesentliche Strukturen und Elemente eines derartigen Audits sind in der Abbildung dargestellt.
Mit dem Abschlussbericht ist das eigentliche Umwelt-Audit beendet. Da dieser jedoch nicht Ziel des Audit-Prozesses ist, sondern vielmehr aufgedeckte Schwachstellen beseitigt werden sollen, kommt den in der Abbildung skizzierten Audit-Folgeaktivitäten ein besonderer Stellenwert zu. Die Maßnahmenplanung und -umsetzung obliegt jedoch nicht mehr dem Audit, sondern dem Umweltmanagement. Der Maßnahmenplan kann jedoch wiederum Ansatzpunkt für ein Folge-Audit sein, das dessen erfolgreiche Implementierung kontrollieren hilft.
Die Anwendung standardisierter Umweltmanagementsysteme, sowie die Durchführung von Umwelt-Audits in ihrem Rahmen, hat in der Praxis einen hohen Stellenwert erreicht. Die Anwendung der ISO 14001 hat als Industrienorm den Vorteil internationaler Akzeptanz, das EMAS-System dagegen besitzt als vom Unternehmen freiwillig anzuwendende EU-Verordnung Gesetzeskraft. Die oft angemerkte Konkurrenz beider Systeme ist mit der überarbeiteten EMAS-Verordnung (EMAS-II), die seit dem 27.4.2001 anzuwenden ist, in eine Komplementarität überführt worden. EMAS-II wird als weitergehendes System gegenüber der ISO 14001 positioniert.
Dabei verzichtet EMAS-II auf eigene Vorschriften zum Aufbau eines Umweltmanagementsystems und verweist stattdessen auf die ISO 14001. Der Normalfall für Unternehmen wird also sein, zunächst ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 einzuführen und ggf. mit einem externen Audit zertifizieren zu lassen, um dann in einem zweiten Schritt die zusätzlichen Erfordernisse der EMAS-II — etwa die Anfertigung einer zu veröffentlichenden Umwelterklärung — zu erfüllen. Der zusätzliche Nutzen einer solchen weitergehenden Zertifizierung wird von den Unternehmen offenbar sorgfältig abgewogen: So entwickelten sich die Zertifizierungszahlen in den Jahren 1998-2001 deutlich in Richtung der ISO 14001, was auch auf deren internationale Akzeptanz zurückzuführen ist. Mit EMAS-II wurden jedoch auch wesentliche Hemmnisse einer breiteren Beteiligung ausgeräumt: So können mittlerweile alle Organisationen EMAS anwenden und nicht mehr nur spezielle gewerbliche Unternehmen.
Zudem wurde der Standortbezug der Verordnung ausgeweitet zu einem Organisationsbezug wie bei der ISO 14001, d.h. Unternehmen mit mehreren Standorten müssen diese nicht mehr separat zertifizieren lassen. Der Nutzen einer EMAS-II Zertifizierung soll zudem durch einen höheren Bekanntheitsgrad der Teilnahmeerklärung in der Öffentlichkeit sowie durch weitere umweltrechtliche Deregulierungen für zertifizierte Unternehmen gesteigert werden.