optimale Kapitalstruktur bezeichnet die Aufteilung der Bilanzsumme auf Eigen- und Fremdkapital. Kapitalstrukturkennzahlen sind der Verschuldungsgrad, definiert als Verhältnis aus Eigen- und Fremdmitteln, und die Eigenkapitalquote, definiert als Eigen- zu Gesamtkapital.
Kapitalstrukturentscheidungen werden im Rahmen der langfristigen Finanzplanung im Anschluss an die Vorhersage des Kapitalbedarfs ( Kapitalbedarfsplanung) getroffen. Zweckmäßigerweise legt man langfristig eine Zielgröße fest, die dann als Leitlinie lang- und kurzfristiger Finanzierungspolitik dient. Es erscheint einsichtig, dass dieses Ziel nie exakt getroffen wird, weil die Mittelaufnahme meist in großen Teilen/Beträgen erfolgt. Ob man Eigenkapital über die Börse oder die Aufnahme neuer Gesellschafter bei Personengesellschaften, Fremdkapital über die Bank oder den Kapitalmarkt beschafft, stets wird es sinnvoll sein, größere Beträge zu wählen, um Emissions- (Emissionspolitik), Vertrags- und Kreditkosten (des Kapitalgebers) gering zu halten.
Auch wenn das Kapitalstrukturziel nur „oszillierend umkreist“ werden kann, sollte ein solches festgelegt und periodisch überprüft werden. Maßgeblich hierfür sind die Kapitalkosten, die minimiert werden sollten. Daneben ist die Verletzung von Finanzierungs- und -Liquiditätsregeln, die durch Kreditverträge, (Versicherungs-) Gesetze oder unkodifiziert (z.B. Goldene Bilanzregel) wirksam sind, unbedingt zu vermeiden.
Die theoretische Wirkungsanalyse ergibt unter praxisfernen Annahmen, dass Kapitalstrukturänderungen den gesamten Wert eines Unternehmens nicht beeinflussen. Zwar steigen mit zunehmendem Verschuldungsgrad die Renditeforderungen der Eigenkapitalgeber an. Gleichzeitig verlagert sich aber (bei konstantem Gesamtkapitalbedarf) das leistungswirtschaftliche Risiko auf immer weniger Eigenmittel; das finanzwirtschaftliche Risiko, Leverage-Risiko genannt, steigt. Modigliani/ Miller haben nachgewiesen, dass sich diese beiden Effekte, die Risikoverlagerung auf immer weniger Kapital und die damit begründeten höheren Renditeforderungen, genau kompensieren. Die durchschnittlichen Kapitalkosten aus Dividenden und Zinsen bleiben demnach konstant.
Die Irrelevanz der Kapitalstrukturentschei-dung kann in der Praxis nicht gelten. Besonders zwei Faktoren führen zu ungleichen Kosteneinflüssen der Kapitalarten. Im bundesdeutschen Steuersystem wird Fremdkapital grundsätzlich geringer belastet. Diskriminierende Steuerarten sind die Gewerbeertrag- und -kapitalsteuern. Bei Kapitalgesellschaften führt die Vermögensteuer zu einer weiteren Benachteiligung des Eigenkapitals. Gegenläufig wachsen jedoch die Insolvenzkosten. Da ein rein eigenfinanziertes Unternehmen ex definitione nicht in Konkurs geraten kann, sind die Kosten ebenfalls Null. Aus dem Verhalten von Banken, Kredite lediglich bis zu einem gewissen Verschuldungsgrad zu vergeben, lässt sich schließen, dass die Insolvenzkosten mit sinkender Eigenkapitalquote zunächst schwach und danach steil ansteigen. Mithin werden sie erst bei größeren Verschuldungsgraden ein entscheidender Faktor.
Für Kapitalstrukturentscheidungen (bundesdeutscher) Unternehmen ist folglich ein Verschuldungsgrad zu empfehlen, der möglichst nahe am von Banken tolerierten Maximum liegt. Hier realisiert man in einem Bereich mäßiger potenzieller Insolvenzkosten größtmögliche Steuerersparnisse.