Die Pendlerpauschale ist eine Entfernungspauschale, mit der in Deutschland die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und regelmäßigem Arbeitsplatz seit dem Jahr 01.01.2004 pauschal mit 0,30€ je Entfernungskilometer festgesetzt wurden. Sie können damit in der Steuererklärung als Werbungskosten in gleicher Höhe steuermindernd aufgeführt werden.
Zum 01.01.2007 wurde die Regelung nach Beschluss des Deutschen Bundestages geändert. Während Arbeitnehmer bis dahin die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bereits ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten steuerlich geltend machen konnten, sollten nun nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten steuerlich absetzbar sein (§9, Abs. 2, Satz 2 EStG). Diese Neuregelung der Entfernungspauschale hat das Bundesverfassungsgericht am 09.12.2008 verworfen. Sie sei Verfassungswidrig und verstoße gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, rückwirkend zum 01.01.2007 eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen. Bis dahin gilt das alte ab dem 01.01.2004 geltende Recht. Als dessen Folge werden den Pendlern für die Jahre 2007 bis 2008 7,5 Milliarden Euro an zu viel gezahlten Steuern erstattet.