Pensionsfonds


Betriebliche Pensionsfonds sind eine Ergänzung zur traditionellen betrieblichen Altersversorgung und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Der Pensionsfonds wird von einem oder mehreren Arbeitgebern finanziert und erbringt über das Kapitaldeckungsverfahren ausschließlich Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.

Die Arbeitnehmer oder ihre Hinterbliebenen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Das im Pensionsfonds vorhandene Kapital unterliegt kaum Anlagevorschriften und kann auf dem Kapitalmarkt beispielsweise in Aktien investiert werden, um eine Rendite zu erzielen. Die Höhe der Versorgungsleistungen aus dem Pensionsfonds hängt dann auch von der Entwicklung des Aktienmarkts ab. Dem Arbeitnehmer wird im Falle von Kapitalverlusten des Pensionsfonds durch die Insolvenzsicherungspflicht garantiert, dass im Versorgungsfall wenigstens die Summe der für ihn eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht.


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