Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellung ist ein Begriff des Bilanz- und Steuerrechts. Er betrifft Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Altersversorgung im Steuerrecht, betriebliche). Ein Arbeitgeber geht mit der Zusage einer betrieblichen Altersrente eine schuldrechtliche Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer ein, die er in der Bilanz in Form von Pensionsrückstellungen (Innenfinanzierung im Steuerrecht) berücksichtigen muss.

Die steuerrechtliche Rückstellung soll in dem Jahr, in dem der Versorgungsfall eintritt, dem Barwert der Pensionsverpflichtung entsprechen (§ 6a EStG). Der Gewinn wird um den Betrag der Nettozuführung zu den Pensionsrückstellungen verringert; dadurch ergeben sich Auswirkungen bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbeertragsteuer.

Die Bildung und Auflösung von Pensionsrückstellungen muss nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgen. Die Zuführung in einem Wirtschaftsjahr entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Teilwert der Verpflichtung am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Teilwert am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.

Betriebswirtschaftlich bewirken die Pensionsrückstellungen eine Stundung der von der Unternehmung zu bezahlenden Ergebnissteuern. Die im Jahr der Pensionszusage nicht auszahlungswirksamen Aufwendungen bewirken eine periodengerechte Gewinnminderung.


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