Bei der Besteuerung eines Erbfalls (Erbschaftsteuer) unter Familienangehörigen, in dem das Familiengut von den Eltern auf die Kinder weitergegeben wird, ist der Nachlasswert in Höhe des persönlichen Gebrauchsvermögens steuerfrei zu stellen. Dies soll dem Schutz von Ehe und Familie dienen.
Persönliches Gebrauchsvermögen
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