Definition Personalkontrolle
Die personalwirtschaftliche Kontrolle schließt sich der Planung und der Gestaltung der Personalwirtschaft an. Sie soll den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Humanität gerecht werden. Als Maßnahmen der Personalkontrolle sind zu unterscheiden:
Überwachung der Personalwirtschaft
Die Überwachung der Personalwirtschaft, die eher vergangenheitsorientiert ist, d. h. es werden Ist-Werte und die Differenzen zu den Soll-Werten ermittelt, z. B. bei Kennzahlen, zur Fluktuation oder bei Fehlzeiten im Unternehmen.
Untersuchung der Personalwirtschaft
Die Untersuchung der Personalwirtschaft, die vergangenheits- und zukunftsorientiert ist. Es werden die Soll-Ist-Abweichungen der Vergangenheit analysiert.
Ebenen der personalwirtschaftlichen Kontrolle
unternehmensorientierte Personalkontrolle
Die unternehmensorientierte Personalkontrolle geht von der Unternehmensleitung aus, z. B. die Gewinnung strategischer Frühwarninformationen oder Überwachung des personalwirtschaftlichem Rechnungswesens.
bereichsorientierte Personalkontrolle
Die bereichsorientierte Personalkontrolle erfolgt durch den Bereichsleiter, z. B. die Überwachung der Einhaltung vereinbarter Arbeitszeiten. Sie bringt Beiträge zur taktischen Optimierung des Produktionsfaktors Arbeit in den Unternehmensbereichen.
gruppenorientierte Personalkontrolle
Die gruppenorientierte Personalkontrolle wird durch den Gruppenleiter vorgenommen, z. B. die Fremdkontrolle im Rahmen des Gruppenakkordsystems. Ein Gruppenleiter prüft, ob die operativen Regelungen eingehalten werden.
individualorientierte Personalkontrolle
Die individualorientierte Personalkontrolle, z. B. Abgabe numerierter Kontrollmarken beim Pförtner, Zeiterfassung über eine Kontrolluhr (gleitende Arbeitszeit), Kontrolle von Behältnissen (Taschen) beim Betreten und Verlassen des Unternehmens.