Personalwirtschaft im Steuerrecht

Der Begriff Personalwirtschaft umschreibt den Umgang mit menschlicher Arbeit in Betrieben, er umfasst die Gesamtheit der betrieblichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Belegschaft stehen, der Entwicklung einer ausgewogenen Anreiz-Beitragsstruktur dienen und im Hinblick auf human-ökonomische Ziele verfolgt werden.

Steuerliche Einflüsse auf das betriebliche Anreizsystem können sich durch das Lohnsteuer-Abzugsverfahren ergeben. Der Arbeitnehmer erhält nur den um die Lohnsteuer gekürzten Arbeitslohn ausgezahlt, was zu einer geringeren Motivation und damit zu weniger guten Arbeitsergebnissen führen könnte. Die Besteuerung beeinflusst daneben die Bereiche der Arbeitnehmerbeteiligungen und der freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen, der Altersversorgung (Altersversorgung im Steuerrecht, betriebliche) sowie moderne Vergütungselemente in Form von Stock options und Deferred compensation-Vereinbarungen.

Die Wirkungen der Besteuerung auf das betriebliche Beitragssystem können unterschieden werden nach der Wirkung auf die Beitragsnachfrage in Form der Personalbeschaffung und des Personalabbaus sowie nach dem Beitragsangebot. Hier zeigt sich der Einfluss der Besteuerung insbesondere in der Existenz von Schwarzarbeit (Schwarzarbeit im Steuerrecht).

Unter zeitlichen Gesichtspunkten kann festgestellt werden, dass ein steuerlicher Einfluss auf personalwirtschaftliche Fragestellungen erst mit dem Ausbau des Steuersystems (Geschichte der Steuern), steigenden Steuersätzen und einem steigenden personalwirtschaftlichen Verständnis reflektiert wird. Die Realisierung personalwirtschaftlicher Ziele kann durch die Berücksichtigung der Arbeitnehmerbesteuerung im Rahmen der Steuerplanung und der gesamten Personalpolitik verbessert werden.


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