Definition Planungsprinzip
Das Planungsprinzip ist ein Grundsatz zur Lösung von Problemen der Planung, das sich auf die verschiedenen Führungsebenen des Unternehmens bezieht. Zu unterscheiden sind:
Top-down-Prinzip
Das Top-down-Prinzip, nach dem die Planung retrograd von oben nach unten erfolgt. Dabei wird von einer ganzheitlichen Zielformulierung ausgegangen, aus der strategische, taktische und operative Maßnahmen abgeleitet werden. Die Unternehmensleitung informiert die nachgeordneten Instanzen über die zu realisierenden Maßnahmen.
Bottom-up-Prinzip
Das Bottom-up-Prinzip, bei dem die Planung progressiv von unten nach oben. durchgeführt wird. Bei ihr stehen weniger die Ziele als vielmehr die Durchführbarkeit der untergeordneten Teilpläne im Vordergrund. Ein integrierter Rahmenplan entsteht durch das schrittweise Zusammenfassen der Teilpläne auf jeweils übergeordneten Planungsebenen. Die notwendigen Daten bzw. Informationen können z. B. durch Mitarbeitergespräche, Befragungen und das betriebliche Vorschlagswesen gewonnen werden.
In der Praxis kommt es häufig zu Mischformen zwischen der Top-down-Planung und der Bottom-up-Planung. Wird sowohl retrograd als auch progressiv geplant, spricht man vom Gegenstromverfahren. Hier stellen die Führungskräfte der oberen Ebene einen vorläufigen Rahmen-plan auf, aus dem die vorläufigen Teilpläne abgeleitet werden. Ausgehend von der unteren Ebene wird dann bis hin zur oberen Ebene eine Überprüfung der Planungsvorgaben vorgenommen.