Bezieht man zusätzlich in die Analyse der institutionellen Zuständigkeiten von Verwaltung und Politik die klassische inputorientierte Ausrichtung des Budgetrechts der Legislative — im historischen Prozess der Entwicklung von Demokratien das höchste Recht der Legislative — mit ein, so wird mit Einführung neuer Managementmodelle die Notwendigkeit eines politischen Controlling als Teil und / oder Ergänzung zum strategischen Verwaltungscontrolling immer deutlicher.
Es geht hierbei zum einen darum, dass das derzeitige inputorientierte auf eine Detailkontrolle ausgerichtete Budgetrecht ergänzt wird durch ein adäquates Instrumentarium, das auch auf produktorientierten Haushalten und globalen Budgets (Budget öffentlicher Verwaltungen) basierendes Verwaltungshandeln für die Legislative kontrollierbar macht. Zum anderen bezieht sich das politische Controlling auf die Exekutive. Es geht um Verfahren und um Instrumente zur Koordination und zur Steuerung des Vollzugs politischer Ziele und Programme, wie sie beispielsweise zu Beginn einer Legislaturperiode vereinbart werden. Von daher erfordert ein noch zu entwickelndes funktionsfähiges politisches Controlling auch eine neu zu definierende Funktions- und Rollenteilung von Legislative und Exekutive.
Politisches Controlling
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