Preisabsprache – Treffen mehrere Unternehmen eine Vereinbarung dahingehend, dass jeder künftig nur noch den festgelegten Preis fordern werde, dann ist eine solche Absprache als Kartell in Form des Preiskartells unzulässig (§ 1 GWB).
Preisabsprache
War die Erklärung zu "Preisabsprache" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Stablinienorganisation
- Rechnungsabgrenzung
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten