Preispolitik im Steuerrecht

Die Preispolitik ist ein Instrument des Marketing einer Unternehmung. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Preisgestaltung und Preisdurchsetzung am Markt. Steuerwirkungen treten dabei sowohl beim Anbieter als auch beim Abnehmer auf. Auf der Anbieterseite ist die Berücksichtigung der Steuern im Preis bei den Kostensteuern sowie den Verkehr- und Verbrauchsteuern relativ einfach möglich.

Die Einbeziehung der Ertragsteuern und der Umsatzsteuer ist weniger eindeutig möglich. Die Überwälzbarkeit ist umstritten und von der jeweiligen Marktsituation abhängig. Neben der direkten Steuerbelastung, die durch die Preise zumindest langfristig am Markt erzielt werden muss, treten die Steuerverwaltungskosten hinzu. Freibeträge und Freigrenzen wirken als preispolitische Grenzen und sind bis zu ihrer jeweiligen Höhe als Steuerbegünstigung anzusehen.

Bei Steuererhöhungen können Signaleffekte auftreten. Bereits bei Ankündigung einer Erhöhung der Steuern werden noch Leistungen zum günstigen Steuertarif verstärkt nachgefragt. Veränderungen der Preis-Absatz-Funktion durch die Besteuerung sind daher in der Preispolitik zu berücksichtigen.


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