Der Fremdvergleich nach § 1 AStG wird durch die Standardmethoden (Wiederverkaufspreismethode, Kostenaufschlagsmethode) zur Bildung von Verrechnungspreisen konkretisiert. Die Preisvergleichsmethode (comparable uncontrolled price method) stellt auf Marktpreise ab.
Der äußere Preisvergleich ergibt sich aus einem Vergleich der Marktpreise, die anhand von Börsennotierungen, branchenüblichen Preisen oder Abschlüssen unter fremden Dritten festgestellt werden. Der innere Preisvergleich erfolgt anhand von Marktpreisen, die das verbundene Unternehmen mit fremden Dritten vereinbart hat.
Die Preisvergleichsmethode eignet sich für Warenlieferungen gleichartiger Güter, bei denen ein konkretes Entgelt gut ermittelbar ist; für Finanzdienst- und Forschungsleistungen sowie für marktgängige Dienstleistungen, z. B. Rechts- und Beratungsleistungen.