Zu den allgemeinen Prinzipien der internationalen Besteuerung gehören das Souveränitätsprinzip, das Rechtsstaats- und Gleichmäßigkeitsprinzip. Das Rechtsstaatsprinzip im Besteuerungsverfahren und die internationale Gleichmäßigkeit sind mit dem Souveränitätsprinzip abzustimmen.
Die Prinzipien können für grenzüberschreitende Sachverhalte nur begrenzt eingehalten werden. Die weniger abstrakten und technisch orientierten besonderen Prinzipien beziehen sich auf direkte und indirekte Steuern. Das Wohnsitzprinzip und Universalprinzip sind personenbezogen und richten sich an den Steuerinländer. Für direkte Steuern gelten außerdem das an den Steuerausländer gerichtete, sachorientierte Quellenprinzip und Territorialprinzip.
Da die Staaten beiden Hauptprinzipien folgen, ergeben sich Abgrenzungsprobleme (Qualifikationskonflikte) und Überschneidungen (Doppelbesteuerungen). Eine international einheitliche Anwendung des Quellenprinzips im Außensteuerrecht und in den Steuerabkommen wird diskutiert. Für die indirekten Steuern hat sich das Bestimmungslandprinzip durchgesetzt.
Die europäisierte Umsatzsteuer soll langfristig nach dem Ursprungslandprinzip ausgestaltet werden. Die Prinzipien internationaler Besteuerung sind nicht miteinander abgestimmt. Sie können aber eine Orientierungshilfe für die Staaten (z. B. Abschluss von Steuerabkommen) oder für Unternehmen und Privatpersonen sein.