Definition Privatdiskont
Eine Möglichkeit der kurzfristigen Finanzierung im Außenhandel ist die Einräumung eines Akzeptkredites auf Privatdiskontbasis. Der Privatdiskont ist ein Bankakzept, das von einem Unternehmen im In- und Ausland in deutscher Währung auf der Basis von Einfuhr-, Ausfuhr- oder Transithandelsgeschäften ausgestellt wird. Es kann von der Privatdiskont AG unter verschiedenen Voraussetzungen angekauft werden.
Privatdiskont AG
Im Jahre 1959 wurde die Privatdiskont AG in Frankfurt gegründet. Ihre Träger waren ca. 60 Kreditinstitute. Die Privatdiskont AG wurde in Personalunion mit der Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) geführt.
Die Funktionstüchtigkeit des Privatdiskontmarktes wurde vorrangig durch die jederzeitige Ankaufsbereitschaft von Privatdiskonten durch die Bundesbank gewährleistet, um einen Beitrag zur Förderung des deutschen Außenhandels zu leisten.
EG-Binnenmarkt
Aufgrund von Harmonisierungsbemühungen und im Hinblick auf den EG-Binnenmarkt wurde diese Förderungsmaßnahme zunächst eingeschränkt. Seit der vollständigen Einstellung der Rediskontlinie der Bundesbank ist die Privatdiskont AG ohne aktive Geschäftstätigkeit.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Privatdiskont-Finanzierung zeigt sich insbesondere in:
- Der billigen kurzfristigen Refinanzierungsmöglichkeit.
- Der Möglichkeit, auch bereits abgewickelte Bargeschäfte nachträglich durch die Trennung von Handels- und Kreditgeschäft refinanzieren zu können.
- Der schnellen An- und Verkaufsmöglichkeit je nach Liquiditätssituation.
- Der Privatdiskontsatz richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Er liegt jedoch i.d.R. unter dem Diskontsatz der Bundesbank.