Private-Equity

Wenn Investitionen fmanziert werden, besorgt sich der Manager oder Investor Geld, und die Geldgeber verlangen im Gegenzug Rechte. Die vertraglichen Regelungen sind das Kapital. Gleichsam ist jeder Vertrag anders, und damit die Übersicht gewahrt bleibt, wird Kapital in Gruppen eingeteilt, wofür sich verschiedene Kriterien anbieten.

Eine ist die Unterscheidung danach, ob der Vertrag rein privat zwischen zwei Parteien dem Kapitalnehmer und dem Kapitalgeber abgeschlossen und nicht ohne weiteres übertragen werden kann. Man spricht von Private Capital. Es steht im Unterschied zu Public Capital, bei dem die Verträge übertragbar und in Form von Wertpapieren gekleidet sind, und es Märkte gleichsam jedem erlauben, die Rolle des Kapitalgebers zu übernehmen.

Eine zweite Unterscheidung ist die, ob es sich um Eigenkapital (Equity) oder um Fremdkapital (Debt) handelt.

Unter Private-Equity wird Eigenkapital von nicht börsennotierten Unternehmen verstanden, bei dem der Kreis der Eigenkapitalgeber feststeht und ein weiterer Finanzinvestor nicht ohne Willensbildung der bisherigen Eigenkapitalgeber eine Beteiligung erwerben kann.

Praktisch gesehen ist Private-Equity das Eigenkapital von kleineren Unternehmungen, von Neugründungen (Startups), und von Unternehmungen, die sich in einer frühen Phase befinden. Hier sind die Risiken oftmals enorm, weshalb Private-Equity in vielen Fällen den Charakter von Venture-Capital aufweist. Zentrales Merkmal ist der Mangel an Sicherheiten und gelegentlich ist auch noch kein richtiger Absatzmarkt gefunden worden.


War die Erklärung zu "Private-Equity" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu