Das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) dient in erster Linie dem Verbraucherschutz. Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Hersteller verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Im Fall der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn die fehlerhafte Sache für den privaten Gebrauch und Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.