Produktionsgemeinkostenkontrolle ist Teilbereich der Produktionskostenkontrolle, die kostenstellenweise nach Kostenarten differenziert in folgenden Arbeitsschritten erfolgt:
Erfassung der Ist-Beschäftigung (Ist-Bezugsgrößenmenge) der Abrechnungsperiode für jede Bezugsgröße/Kostenstelle,
Kostenartenweise Erfassung der Ist-Gemeinkosten der Abrechnungsperiode für jede Kostenstelle,
Errechnung der Soll-Gemeinkosten der Abrechnungsperiode für jede Bezugsgröße/ Kostenstelle,
Errechnung der Kostenstellenabweichung (Verbrauchsabweichung),
Produktionskosten-Abweichungsanalyse.
Die Erfassung der Ist-Beschäftigung kann direkt durch Messung (z.B. Lohnscheine oder Maschinenstundenzähler) oder indirekt durch retrograde Rechnung aus der Ist-Produktionsmenge der Periode erfolgen. Letztere erlaubt dann nur mehr die Ermittlung einer globalen Verbrauchsabweichung.
Die Erfassung der Ist-Gemeinkosten erfolgt über die Aufwandserfassung der Finanzbuchhaltung, wobei zeitliche und kalkulatorische Abgrenzungen sowie die Eliminierung von Preisabweichungen (Produktionsfaktorpreiskontrolle) zu berücksichtigen sind.
Die Errechnung der Soll-Gemeinkosten erfolgt kostenartenweise für jede Bezugsgröße/Kostenstelle, indem der proportionale (Grenz-)Plankostensatz mit der Ist-Beschäftigung multipliziert wird und diese proportionalen Sollkosten um die Plan-Fixkosten vermehrt werden.
Die Errechnung der Kostenstellenabweichung als Differenz der Ist- und Soll-Gemeinkosten erfolgt kostenartenweise in jeder Kostenstelle für die betreffende Abrechnungsperiode und meist auch kumuliert für alle Abrechnungsperioden seit Jahresbeginn, ausgedrückt absolut in € und relativ in%, bezogen auf die Sollkosten.
Zuletzt wird eine differenzierte Produktions-kosten-Abweichungsanalyse durchgeführt. Die Abbildung zeigt die Produktionsgemeinkostenkontrolle in Form eines Kostenstellen Soll-Ist-Vergleiches (BAB).