Das Rationalisierungskartell zeichnet sich durch Absprachen aus, die sich auf wirtschaftliche Prozesse beziehen. Ziel der vertraglichen Vereinbarung der zusammengeschlossenen Unternehmen sind Kosteneinsparungen innerhalb dieser Prozesse.
Diese Art der Vereinbarung ist nicht in jedem Fall vom Kartellverbot erfasst. Man unterscheidet zwischen einfachen und höheren Rationalisierungskartellen, die rechtlich unterschiedlich bewertet werden.
Einfache Rationalisierungskartelle – Die einfache Variante ist rechtlich zulässig. Bei ihr folgt aus der durch Absprachen beschränkten Konkurrenzsituation eine bessere Versorgung der Verbraucher. Das einfache Rationalisierungskartell ist dann erlaubt, wenn es durch die zuständige Behörde geprüft und genehmigt wurde.
Höhere Rationalisierungskartelle – Rationalisierungskartelle der höheren Form finden sich meist in Wirtschaftsfeldern, in denen Oligopole vorherrschend sind.
Zum Beispiel kann ein solches Kartell dann vorliegen, wenn die teilnehmenden Unternehmen Absprachen bezüglich bestimmter Herstellungs- und Passungsnormen treffen, die andere Unternehmen benachteiligen – wenn diese Waren in anderen Formen und Größen herstellen.
Es fehlt der Nutzen bzw. Vorteil für den Verbraucher, der sich bei der einfachen Variante des Rationalisierungskartells noch finden lässt findet.