Abkürzung für Real Estate Investment Trust. In den USA seit den 1960er Jahren eingeführt. Steuerbefreite Investmentgesellschaften in der Rechtsform einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Die Besteuerung findet erst auf Ebene der Anteilseigner statt (transparente Besteuerung). Auch in anderen Ländern, wie z. B. Frankreich (SIIC), eingeführt und an bestimmte Voraussetzung gebunden: Bestimmter Mindestanteil von an der Börse notierten Aktien (z. B. mind. 25 %), bestimmte Mindestausschüttung (i. d. R. rd. 90%); Beschränkung der begünstigten Investitionen auf Erwerb und Verwaltung von Immobilien; Begrenzung der zulässigen Veräußerungen. Die Einführung steht auch in Deutschland in der Diskussion. Anfang 2005 hat die „Initiative Finanzplatz Deutschland“, der auch das BMF angehört, einen Abschlussbericht mit Eckpunkten veröffentlicht.
Real Estate Investment Trust (REIT)
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