Im Finanzbereich werden Optionen schon seit geraumer Zeit im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs von Aktien, Anleihen, Devisen und anderen an der Börse gehandelten Objekte eingesetzt. Seit den 1980er Jahren finden die Gedanken der Optionspreistheorie auch Eingang in die Überlegungen zur Bewertung von Handlungsspielräumen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.
Da sich diese Handlungsspielräume auf tatsächlich in einem Unternehmen ablaufende Prozesse beziehen, werden die entsprechenden Optionen als „Realoptionen“ bezeichnet. Eine Option räumt dessen Inhaber das Recht (aber nicht die Pflicht) ein, während eines festgelegten Zeitraums (der Laufzeit) ein genau bestimmtes Gut zu einem ebenfalls festgelegten Preis (dem Basiskurs) zu kaufen (Kaufoption) bzw. zu verkaufen (Verkaufsoption). Kann die Option zu einem beliebigen Zeitpunkt der Laufzeit ausgeübt werden, so wird diese als „amerikanische Option“ bezeichnet; ist die Ausübung an ein fixes Datum gebunden, so heißt diese „europäische Option“.
Der Inhaber einer Option wird von seinem Recht dann Gebrauch machen, wenn ihm dadurch ein finanzieller Vorteil entsteht: Ist der Wert beispielsweise der Aktie einer Kaufoption am Ende der Laufzeit (europäische Option) höher als der vereinbarte Basispreis, so wird der Inhaber die Option ausüben; liegt der Wert unter dem Basispreis wird der Inhaber die Option verfallen lassen. Die Option bewertet damit die Handlungsalternative, eine Aktie zu einem Zeitpunkt / in einem Zeitraum zu kaufen oder zu verkaufen.
Im Unternehmen lassen sich mit der Optionspreistheorie grundsätzlich alle Investitionsvorhaben abbilden, die einen zeitlichen Spielraum bei der Entscheidungsfindung erlauben. Darunter fallen beispielsweise:
Aufschubsinvestitionen (die endgültige Investitionsentscheidung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben).
Abbruchsinvestitionen (das Investitionsprojekt kann bei nicht den Erwartungen entsprechenden Veränderungen des externen oder internen Umfelds (des Markts, des Unternehmens, der Technologie, o.ä.) abgebrochen werden).
Änderungsinvestitionen (das Investitionsprojekt kann bei nicht den Erwartungen entsprechenden Entwicklungen (des Markts, des Unternehmens, der Technologie, o.ä.) verändert werden).
Wachstumsinvestitionen (erst durch das Investitionsprojekt selbst ergeben sich weitere Investitionsmöglichkeiten).
Allen Investitionsarten ist gemein, dass der Versuch unternommen wird, endgültige Entscheidungen über eine Investitionen solange aufzuschieben, bis der mit der Zeit wachsende Informationsstand der Entscheidungsträger eine qualitativ bessere Bewertung der Investition ermöglicht. Entsprechen die Erwartungen über die Umfeldentwicklungen nicht der Realität, wird die Option nicht ausgeübt, und als Verlust fällt lediglich der Optionswert an.
Im Gegensatz zu den bekannten Methoden der Investitionsrechnung besteht der Wert einer Investition damit nicht nur aus dem Barwert der erwarteten Zahlungsüberschüsse. Er beinhaltet zusätzlich den Wert der realen Option, also beispielsweise den Wert, ausgehend von einer Minderheitsbeteiligung eine Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen erwerben zu können, was ohne die Minderheitsbeteiligung nicht oder nur zu einem höheren Preis möglich wäre.
Zur Berechnung des Investitionswerts werden unterschiedliche mathematische Verfahren vorgeschlagen, meist wird bei der Berechnung von Realoptionen auf das Black & Scholes-Modell zurückgegriffen. In diesem Modell wird der Investitionswert von fünf Variablen bestimmt:
- Barwert der zukünftigen Zahlungsüberschüsse (entspricht beispielsweise dem Aktienkurs bei Finanzoptionen)
- notwendige Investitionen bei Ausübung der Option (entspricht dem Ausübungspreis / Basispreis bei Finanzoptionen)
- risikoloser Zinssatz
- projektspezifisches Risiko
- Laufzeit der Option
Da die Investitionsobjekte i.d.R. nicht handelbar sind (wie Aktien), wird der Wert der Investition mit Hilfe des risikolosen Zinssatzes und des projektspezifischen Risikos in einem Portfolio gehandelter Objekte abgebildet. Im Gegensatz zu Optionen aus dem Finanzbereich ist zu berücksichtigen, dass Realoptionen meist nicht nur dem Inhaber, sondern auch konkurrierenden Firmen zur Verfügung stehen.
Die Problematik der zuverlässigen Ermittlung der Einflussfaktoren und der Umfeldentwicklungen sowie die Komplexität der mathematischen Berechnung machen deutlich, dass Realoptionen nicht als Ersatz bestehender Verfahren der Investitionsrechnung angesehen werden dürfen. Die Stärke der Realoptionen ist vielmehr in der Ergänzung dieser Verfahren um die Bewertung von unternehmerischer Flexibilität zu sehen. Diese Flexibilität gilt es insb. bei strategischen Entscheidungen über die Ressourcenausstattung eines Unternehmens, den Kauf von Unternehmensanteilen oder die Entwicklung neuer Produkte und Technologien zu berücksichtigen.
Der Versuch, Realoptionen möglichst exakt bestimmen und damit die Unsicherheit zukünftiger Entwicklungen „herausrechnen“ zu wollen, wird dem Ziel dieses Ansatzes nicht gerecht. Das Potenzial der Realoptionen zur Unterstützung strategischer Entscheidungen kann damit nicht gehoben werden.