Rechnungsabgrenzung

Auch bekannt als: Abgrenzungsposten, Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzung ist eine Vorgehensweise für den Jahresabschluss, mit welcher Werte in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz, der richtigen Rechnungsperiode zugeordnet werden kann.

Definition / Erklärung

Immer dann, wenn zum Bilanzstichtag zwischen Ausgaben und Aufwendungen oder Einnahmen und Erträgen zeitliche Unstimmigkeiten vorliegen, müssen Beträge genau abgegrenzt werden. Die Rechnungsabgrenzung sorgt dafür, dass der Erfolg zeitlich zugeordnet wird.

Vorgeschrieben ist die Rechnungsabgrenzung im § 250 des HGB und im § 5 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes. Unterschieden wird dabei in transitorische, aktive, passive und antizipative Rechnungsabgrenzungsposten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten


Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden immer dann angesprochen, wenn bereits vor dem Bilanzstichtag Zahlungen geleistet werden, die eine Veränderung der Aufwendungen für das nächste Geschäftsjahr darstellen.

Beispiel – Wenn die Versicherung für ein komplettes Jahr gezahlt wird, welches nicht zum 31. Dezember endet, muss ein Teil der Rechnung abgegrenzt werden. Wenn die Versicherung vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 läuft, könnte die Buchung über 5000 EUR folgendermaßen aussehen:

Buchungssatz 1
Beiträge zur Versicherung 5000 EUR an Bank 5000 EUR
Die Hälfte des Beitrages betrifft das Folgejahr und muss deshalb aktiv abgegrenzt werden.

Buchungssatz 2
Aktive RAP 2500 EUR an Beiträge zur Versicherung 2500 EUR
Im folgenden Jahr wird die aktive RAP wieder aufgelöst.

Buchungssatz 3
Beiträge zur Versicherung 2500 EUR an aktive RAP 2500 EUR
Mit dem dritten Buchungssatz ist die aktive RAP wieder aufgelöst.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag eine Einnahme erfolgt ist, die eigentlich erst nach dem Bilanzstichtag einen Ertrag bringt.

Beispiel – Wenn ein Kunde für einen Lizenzvertrag (Zeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2016) 5000 EUR zahlt, werden 2500 EUR direkt auf das Konto gezahlt, während 2500 EUR abgegrenzt werden müssen.

Buchungssatz für 2015
Lizenzverträge 2500 EUR an passive RAP 2500 EUR

Buchungssatz für 2016
Passive RAP 2500 EUR an Lizenzverträge 2500 EUR

Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzungsposten

Transitorischer Rechnungsabgrenzung – Wenn Einnahmen oder Ausgaben vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden und die Einnahmen oder Ausgaben erst nach dem Stichtag erfolgswirksam werden. (z.B. Mieten, Honorare oder Gebühren).

Antizipative Rechnungsabgrenzungen – Erträge und Aufwendungen die zwar noch nicht geleistet wurden, aber bereits in das abzuschließende Geschäftsjahr gehören.

Zusammenfassung

  • durch Rechnungsabgrenzung können Werte der richtigen Rechnungsperiode zugeordnet werden
  • Rechnungsabgrenzung sorgt dafür, dass der Erfolg zeitlich zugeordnet werden kann
  • vorgeschrieben ist die Rechnungsabgrenzung im § 250 des HGB und im § 5 Abs. 5 des EStG
  • unterschieden wird in aktive, passive, transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzungsposten


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