Rechtsquellen

Die steuerrechtliche Rechtsanwendung setzt Gesetze i. S. v Rechtsnormen (Rechtsquellen, Rechtssätze) voraus. Gesetz ist jede Rechtsnorm (§ 4 AO). Rechtsquellen sind abstrakte oder generelle Anordnungen, die für einen bestimmten örtlichen Bereich und Zeitrahmen verbindlich sind. Sie werden von einer staatlichen Autorität garantiert.

Im Steuerrecht gibt es Rechtsquellen mit unterschiedlichem Charakter: Förmliche Gesetze, Rechtsverordnungen (Verordnungen), Steuerabkommen und supranationale Normen. Die Verwaltungsvorschriften, wie Richtlinien, Erlasse, BMF-Schreiben oder Verfügungen, sind keine Rechtsnormen. Sie werden meist von übergeordneten Behörden erlassen und richten sich an die Verwaltungsbehörden.


War die Erklärung zu "Rechtsquellen" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu