Die Einkommensteuer ist eine der am häufigsten geänderten Steuerarten in Deutschland. Gegenwärtig wird insbesondere die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Einkommensteuer im internationalen Steuerwettbewerb diskutiert. Dabei gilt die Leitlinie „Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, Senkung des Einkommensteuertarifs“ (Einkommen- und Unternehmensteuerreform 2001-2005).
Die Ausweitung der Besteuerungsgrundlage soll vor allem durch Abschaffung oder Verringerung von Steuervergünstigungen erreicht werden. Durch die meisten Artikelgesetze werden einzelne Normen der Einkommensteuer verändert. Dabei wird der Reformbegriff weiter ausgedehnt und bereits für kleinere Modifikationen gebraucht. Als Erstes wurde die Einkommensteuer dieser Leitlinie folgend durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und das Steuerbereinigungsgesetz umfangreich geändert.
Es folgten das Steuersenkungsgesetz, das Steuersenkungsergänzungsgesetz, das Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz, das Steuervergünstigungsabbaugesetz und das Korb II-Gesetz sowie eine Vielzahl kleinerer Artikelgesetze. Die Finanzrechtsprechung und das Bundesverfassungsgericht beeinflussen den Reformprozess durch ihre Urteile teilweise erheblich.
Die Urteile zur Familienbesteuerung und zum Existenzminimum haben direkte Reaktionen des Gesetzgebers ausgelöst. Die bilanzielle steuerliche Gewinnermittlung befindet sich ebenfalls in einem beständigen Veränderungsprozess.