Remailing bedeutet, dass die Deutsche Post Zahlungsansprüche für umgeleitete Inlandspost gegen einen inländischen Absender geltend machen kann. Es handelt sich dabei um die Ausnutzung des Abrechnungssystems für internationale Post durch inländische Absender. Diese versenden ihre an inländische Empfänger gerichteten Werbebriefe über ein ausländisches Postunternehmen (z. B. die britische Post) nach Deutschland.
Dabei erhält das ausländische Postunternehmen die vollen Portoerlöse, obwohl es die Briefe nur unbearbeitet nach Deutschland schickt. Die Deutsche Post erledigt die aufwändige Arbeit der Sortierung und Zustellung, wofür sie jedoch nur eine geringe Vergütung erhält. Sie macht deshalb bei umfangreichen Briefsendungen von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, vom inländischen Absender den Differenzbetrag zum Inlandstarif zu verlangen.