Rentabilitätsrechnung

Rentabilitätsrechnung ist ein statisches Verfahren der Investitionsrechnung, das i.d.R. die zeitliche Durchschnittsverzinsung eines Investitionsprojektes mit Hilfe der Kennzahl Return an Investment (ROI) misst. Der ROI ist dabei definiert als Quotient aus zusätzlichem (erwarteten) durchschnittlichen Projektgewinn (vor und / oder nach Steuern) bzw. bei Rationalisierungs- oder Ersatzinvestitionen mit nicht zurechenbaren Erlösen aus relativer Kostenersparnis und durchschnittlich gebundenem Kapital. Nach dem Kriterium der statischen Rentabilität gilt ein Investitionsprojekt als vorteilhaft, wenn der ROI nicht kleiner als eine vorgegebene Mindestrentabilität ist; von mehreren (zulässigen) Investitionsalternativen ist diejenige mit der höchsten Rentabilität zu wählen.

Wie die Begriffe durchschnittlicher Projektgewinn bzw. relative Kostenersparnis und durchschnittlich gebundenes Kapital zweckentsprechend zu definieren sind, lässt sich nicht allgemeingültig festlegen. Aus der Sicht des Investitionscontrolling ist aber Folgendes zu berücksichtigen:

Es ist nicht sinnvoll, den ROI auf das ursprünglich eingesetzte Kapital zu beziehen, da dies nur der Rentabilität des ersten Jahres, nicht aber der gewünschten Durchschnittsrentabilität eines Investitionsprojektes entspricht.

Es ist unzweckmäßig, bei der Ermittlung des Projektgewinns die kalkulatorischen Zinsen, bezogen auf das Eigenkapital, zu subtrahieren, da sonst nur die Rentabilität gemessen wird, die über den kalkulatorischen Zinssatz hinausgeht.

Auch die Fremdkapitalzinsen werden nicht abgesetzt, wenn die Vorteilhaftigkeit (i.S.e. Gesamtkapitalrentabilität) zunächst ohne Berücksichtigung von Finanzierungsgesichtspunkten beurteilt werden soll.

Zur Ermittlung der durchschnittlichen Kapitalbindung kann eine kontinuierliche Amortisation des gebundenen Kapitals (durch die Umsatzerlöse) während der Projektdauer unterstellt werden: Es sind dann für den Fall abnutzbarer Gegenstände des Anlagevermögens durchschnittlich 50% der ursprünglichen Anschaffungswerte (Anschaffungsauszahlungen), ggf. unter zusätzlicher Berücksichtigung eines erwarteten Liquidationserlöses, gebunden.

Ist dem Controller aus dem Logistikbereich bekannt, mit welchen durchschnittlichen Vorratsbestandsbildungen aufgrund des hinzukommenden Investitionsprojektes zu rechnen ist, muss auch diese Kapitalbindung im Umlaufvermögen, z.B. in Höhe des geplanten durchschnittlichen Reservebestandes (»eisernen Bestandes“), berücksichtigt werden.

Die Beurteilung der relativen Vorteilhaftigkeit von Investitionsprojekten mit Hilfe der Rentabilitätsrechnung kann zu Fehlentscheidungen führen, da sie implizit unterstellt, dass auch auf die Differenz des gebundenen Kapitals stets die Rentabilität des Projektes mit dem geringeren Kapitaleinsatz erzielt werden kann. Aus diesem Grund ist zur Vermeidung von Fehlentscheidungen vom Investitionscontrolling dafür zu sorgen, dass Informationen über die zu erzielende Verzinsung der Kapitaldifferenz, z.B. in Form einer Finanzanlage aus dem Finanzierungsbereich, explizit in der Investitionsrechnung berücksichtigt werden bzw. die Rentabilität der Differenzinvestition ( Interne-Zinsfuß-Methode)bestimmt und mit der vorgegebenen Mindestrentabilität ver
glichen wird.

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