Reorganisation und Restrukturierung

Beide Begriffe umschreiben Sondermaßnahmen und Veränderungen, die eine krisenhafte Entwicklung beenden und einer Unternehmung die weitere Existenz ermöglichen sollen. Die Reorganisation umfaßt Maßnahmen zur Verbesserung der Determinanten der Leistungswirtschaft, die Restrukturierung regelt die Kontrakte im finanzwirtschaftlichen Bereich neu.

Wenn die Krise eher schleichend über eine längere Zeit eingetreten ist, dann zeigt sie sich oft in einer ungünstigen Zusammensetzung und Struktur der Vermögenspositionen. Vielleicht wurden die falschen Unternehmensbereiche gehalten oder es wurde zu wenig Gewicht auf Kostensenkung oder auf Innovation gelegt. Hier müssen Verbesserungen einerseits bei den Vermögenswerten ansetzen und andererseits beim Geschäftsplan. Also müssen auch Positionen im Management neu überlegt werden.

Solche Maßnahmen werden als Reorganisation bezeichnet. Bei der Reorganisation wird meist mit einer Erhebung der Stärken und Schwächen begonnen und die Unternehmung wird auf wenige Geschäftsbereiche fokussiert. Hierzu werden nicht zum Kerngeschäft gehörende Bereiche ausgegliedert und verkauft oder liquidiert. Weiter werden Maßnahmen zur Kostensenkung und zur Umsatzsteigerung ergriffen.

Wenn die Krise eher plötzlich durch gravierende Veränderungen der Umgebung und der Märkte eingetreten ist, wenn also gewisse, mit Risiken behaftete Positionen eine nachteilige Wertentwicklung erfahren haben, kommt es zu einer entsprechenden Reduktion der Eigenmittel im Vergleich zum Fremdkapital der Unternehmung. Wenn man so will, war die Unternehmung eigentlich gut geführt, nur hatte sie Pech gehabt. Vielleicht hatte es Fehler im Risikomanagement gegeben, aber soweit die leistungswirtschaftliche Seite betroffen ist, besteht kein Handlungsbedarf.

Eigentlich sollte in einer solchen Situation die Unternehmung fortgeführt werden, und dies ist auch das Votum der Eigenkapitalgeber die zwar viel verloren haben und kaum mehr verlieren können, jedoch die Chance für zukünftige Gewinne sehen. Jedoch besteht in einer Situation geringen oder gering gewordenen Eigenkapitals ein Interessenkonflikt zwischen den Eigenkapitalgebern und den Gläubigern.

Die Gläubiger sehen, daß bei einer Fortführung das Fremdkapital stärker gefährdet ist und möchten deshalb eher liquidieren, weil dann ihre Forderungen noch erfüllbar oder fast vollständig erfüllbar sind. Um diesen Interessenkonflikt zu mildern und zu erreichen, daß auch die Fremdkapitalgeber in eine Fortführung einwilligen, müssen ihnen besondere Kompensationen für das erhöhte Risiko geboten werden. Dazu werden die Finanzkontrakte neu ausgehandelt. Beispielsweise werden den Gläubigern Optionen gegeben, mit denen sie im Erfolgsfall am Ergebnis teilhaben. Solche Neuverhandlungen der Finanzkontrakte werden als Restrukturierung bezeichnet.


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