Ressourcenverbrauchskonzept ist ein charakteristisches Merkmal des neuen öffentlichen Rechnungswesens. Es wird nicht nur wie im klassischen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen der Geldverbrauch (Geldverbrauchskonzept) erfasst, sondern der tatsächliche Ressourcenverbrauch (Neues Kommunales Rechnungswesen).
Dies bedeutet insb. die Berücksichtigung von Abschreibungen auf das Anlagevermögen, Ansatz von kalkulatorischen Kosten auf das gebundene Kapital, Ansatz von Rückstellungen für bereits entstandene aber erst in Zukunft zahlungswirksame Verbindlichkeiten (z.B. Pensionsrückstellungen) und Änderung der Deckungsgrundsätze i.S.d. Ausgleichs von Aufwendungen und Erträgen.