Abkürzung: EURLUmsG (auch gebräuchlich: EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) – Artikelgesetz mit dem Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt worden ist. Weiterhin Änderungen des Unternehmenssteuerrechts, u. a. des Investmentsteuergesetzes und der Regelungen zu vororganschaftlichen Mehr- und Minderabführungen im Körperschaftsteuerrecht.
Richtlinien-Umsetzungsgesetz
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