Richtlinienkompetenz ist die spezifische Kompetenzregelung des Controlling. Von Richtlinienkompetenz des Controlling spricht man insb. bei der Kompetenz des Zentralcontrollers gegenüber den dezentralen Controllern, aber auch generell gegenüber anderen organisatorischen Einheiten im Hinblick auf die Errichtung und Nutzung von Systemen und Verfahren des Controlling in der Unternehmung.
Werden die dezentralen Controller fachlich und disziplinarisch dem jeweiligen Linienmanagement unterstellt, erhält das Zentral-Controlling grundsätzlich Richtlinienkompetenz, d.h. Entscheidungsrechte in allen System- und Verfahrensfragen der Unternehmungsplanung und des Rechnungswesens sowie Mitentscheidungsrechte in speziell festzulegenden Sach- und Personalfragen.