Eine Sanierungsbilanz ist eine Sonderbilanz, die der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens dient, das aufgrund mangelnder Erträge in Not geraten ist. Eine länger andauernde Ertragslosigkeit ist in der Jahresbilanz durch den Verlustausweis erkennbar, der zu einer Unterbilanz oder zu einer Überschuldungsbilanz führen kann. Für die Erstellung einer Sanierungseröffnungsbilanz gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Es empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Erstellung einer Sanierungseröffnungsbilanz
Die Erstellung einer Sanierungseröffnungsbilanz, die vor der Sanierung erfolgt. Sie soll die Vermögenslage und Kapitalverhältnisse des Unternehmens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Sanierungsverfahrens feststellen und damit die Situation vor der Durchführung der Sanierung offenlegen, z. B. Besonderheiten in der Kapitalstruktur zeigen bzw. Verluste erkennen lassen. Auf der Grundlage der Sanierungseröffnungsbilanz kann darüber entschieden werden, welche Maßnahmen zur Sanierung getroffen werden sollen.
Sanierungszwischenbilanzen
Es kann sich anbieten, eine oder mehrere Sanierungszwischenbilanzen zu erstellen, insbesondere wenn die Sanierung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Sie soll bzw. sollen erkennen lassen, inwieweit die in Angriff genommenen Maßnahmen der Sanierung bereits zu einer Veränderung der Lage des Unternehmens geführt haben. Der Stichtag bzw. die Stichtage der Sanierungszwischenbilanzen sollten maßnahmenorientiert gewählt werden.
Zeitpunkt
Die Sanierungsschlussbilanz soll die Vermögenslage und Kapitalverhältnisse des Unternehmens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sanierungsverfahrens feststellen.
Die Gliederung der Sanierungsbilanz entspricht in vielen Fällen der Gliederung der letzten Jahresbilanz. Die Bewertung in der Sanierungsbilanz richtet sich nach dem Sanierungsverfahren. Der Erfolg der Sanierungsmaßnahmen lässt sich durch den Vergleich der Sanierungseröffnungsbilanz mit der Sanierungsschlussbilanz erkennen.