Schlussbilanz

Die Schlussbilanz ist eine Bilanz , die am Ende einer Rechnungsperiode aufgestellt wird. Nach § 242 Abs. 1 HGB ist geregelt, dass jeder Kaufmann für den Schluss eines Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen hat.

Vermögens- und Kapitalverhältnissein der Schlussbilanz

Eine Schlussbilanz weist die Vermögens- und Kapitalverhältnisse eines Unternehmens aus, als Aktiva z. B. Grundstücke, Maschinen, Bankguthaben und als Passiva Eigenkapital, Verbindlichkeiten.

Nach der Durchführung der Inventur wird eine (Haupt)-Abschlussübersicht erstellt. Dann werden die Umbuchungen aus der Abschlussübersicht vorgenommen und es erfolgt der Abschluss der Bestandskonten über das Schlussbilanzkonto. Die Summen der Aktiva-Schlussbestände (SB) und der Passiva-Schlussbestände (SB) müssen gleich sein. Der Weißraum auf der Passivseite ist mit einer Buchhalternase zu begrenzen, u. a. damit nachträglich keine Eintragungen vorgenommen werden können.

Abschlussbilanz

Der Abschluss der Passivkonten über das Schlussbilanzkonto bildet die Vorstufe zur Erstellung der Schlussbilanz. In der Regel wird der Ausdruck Schlussbilanz nur für die Jahresbilanz verwendet. In der Praxis werden aber auch Abschlüsse für kürzere Zeiträume aufgestellt.

Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz einer abgerechneten Wirtschaftsperiode ist zugleich die Eröffnungsbilanz der sich anschließenden, neuen Rechnungsperiode. Das entspricht dem Grundsatz der Bilanzidentität. Damit schließt sich der Rechnungskreis von Bilanz zu Bilanz.

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