Das Steuerrecht enthält Fristen, um bestimmte Handlungen innerhalb dieses Zeitraums zu gewährleisten. Die steuerrechtlichen Folgen einer Fristüberschreitung sind unterschiedlich; z. B. die Nachsicht (§ 86 AO) oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO). Materielle Folgen sind der Säumniszuschlag (§ 240 I AO), der Verspätungszuschlag (§ 152 AO), die Vorverlegung der Fälligkeit (§ 221 AO) und die Steuerordnungswidrigkeit (§§ 370 ff. AO). Schonfristen gewähren einen Aufschub solcher Rechtsfolgen. § 240 III AO enthält z. B. eine Schonfrist von fünf Tagen für Säumniszuschläge.
Schonfrist
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