Sinn vom Arbeitsvertrag und Inhalte des Arbeitsvertrages

Im Rahmen des Arbeitsvertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung, der Arbeitgeber zur Zahlung. Der Abschluss des Vertrages erfolgt formlos, also mündlich, schriftlich bzw. konkludent (durch schlüssiges Handeln). Sinnvoll ist es natürlich, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen, was meistens der Fall ist.

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Arbeitsaufnahme dem Arbeitnehmer einen schriftlichen „Nachweis“ mit den wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen.

Sinn dieser Vorschrift ist, dem Arbeitnehmer ein schriftliches Dokument in die Hände zu geben, mit dem er seine Vereinbarungen, die er mit dem Arbeitgeber festgelegt hat im Zweifelsfall auch beweisen kann.

Inhalte des Arbeitsvertrages

Die wesentlichen Vertragsbedingungen, die im Nachweisgesetz vorgeschrieben sind, betreffen die Themen, die üblicherweise mindestens im Rahmen eines Arbeitsvertrags geregelt sein sollten.

Wesentliche Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien
  2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
  4. der Arbeitsort
  5. Beschreibung der Arbeitstätigkeit
  6. Höhe des Arbeitsentgelts
  7. sonstige Zahlungen wie Prämien, Zulagen usw.
  8. die vereinbarte Arbeitszeit
  9. Urlaub
  10. Kündigungsfristen
  11. Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.


War die Erklärung zu "Sinn vom Arbeitsvertrag und Inhalte des Arbeitsvertrages" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu