Sonderabgaben

Sonderabgaben sind Geldabgaben zur Finanzierung besonderer Aufgaben, die nicht in den allgemeinen Haushaltsplänen erfasst sind (sog. parafiskalische Ausgaben). Nach dem BVerfG müssen sie deshalb eine seltene Ausnahme sein. Sie werden von einer bestimmten Gruppe von Bürgern erhoben und einem Sonderfonds zugeleitet. Voraussetzungen für die Erhebung einer Sonderabgabe sind:

Das Vorliegen einer homogenen Gruppe von Bürgern, die abgrenzbar vom Rest der Gesellschaft ist. Es hat eine Gruppenverantwortung zu bestehen. Die Einnahmen aus der Sonderabgabe müssen gruppennützig sein, sie sind zum Nutzen der zahlenden Gruppe zu verwenden. Neben Finanzierungszwecken können die Sonderabgaben auch Lenkungszwecke haben. Ein Beispiel für Sonderabgaben ist die Schwerbehindertenabgabe.


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