Sonderabschreibungen sind vom Gesetzgeber zusätzlich eingeführte Abschreibungen. Sie haben in der Regel ein Förderziel, um bestimmte Steuerpflichtige oder Branchen aus sozialen, wirtschaftspolitischen, kulturellen oder sonstigen Gründen zu unterstützen. Werden über die normalen Abschreibungssätze hinaus weiter gehende Abschreibungsmöglichkeiten vom Gesetzgeber vorgesehen, so können sie neben der normalen AfA genutzt werden.
Beispiele für die Sonderabschreibungen sind in den §§ 7a ff. EStG zu finden. So sind Fördermaßnahmen für Krankenhäuser, bestimmte Sozialwohnungen, Umweltschutzgüter, Gebäudesanierung und Baudenkmale vorgesehen. Im Regelfall ist die Höhe der Abschreibungen nicht am tatsächlichen Wert- oder Substanzverlust orientiert. Damit wird die objektive Bewertung durchbrochen.
Sonderabschreibungen
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