Sonderangebotspolitik

Werden während des normales Geschäftsbetriebes, d.h. nicht im Rahmen besonderer Verkaufsveranstaltungen, wie z.B. Schlussverkäufen oder Räumungsverkäufen, einzelne Angebote ohne die Ankündigung einer zeitlichen Begrenzung zu einem stark reduzierten Preis angeboten und werblich besonders herausgestellt, spricht man von Sonderangeboten.

Der Einsatz von Sonderangeboten im Dienstleistungsbereich dient nicht nur der kurzfristigen Absatzsteigerung und der zeitlichen und mengenmäßigen Lenkung der Nachfrage, sondern kann auch im Rahmen der Neueinführung eines Dienstleistungsangebotes die Kaufunsicherheit reduzieren. Hier arbeiten zahlreiche Branchen mit sog. „Schnupper-Angeboten“, wo sich der potenzielle Nachfrager die Dienstleistung nicht genau vorstellen und die persönliche Nutzenstiftung schwer abschätzen kann. Derartige Dienstleistungen werden dann bei der ersten Inanspruchnahme zu einem stark reduzierten Preis angeboten.

Alternativ zu einem reduzierten Preis wird auch die kostenlose Inanspruchnahme einer Leistung bei Neueinführungen als Kennenlern-Angebot eingesetzt (z.B. wenn die erste Stunde eines Tennis- oder Tanzkurses kostenlos ist).

Wie im Einzelhandel können Dienstleistungsbetriebe durch Sonderangebote kurzfristig den Absatz von ganz bestimmten Leistungen erhöhen. So bieten beispielsweise Fluggesellschaften Sonderangebote an, indem sie bei Buchung einer bestimmten Klasse zu einem bestimmten Termin (z.B. Business-Class) den Passagier in der nächst höheren Klasse fliegen lassen (sog. „Upgrading“).


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