Neben dem Zeitlohn Akkordlohn und Prämienlohn gibt es sonstige, ergänzende Arbeitslöhne als:
Zusätzliche Vergütungen
Die Bestandteile des Entgeltes sind, wenn der Arbeitgeber dafür keine weiteren Voraussetzungen für den Anspruch nennt, z. B. das 13. Monatsgehalt. Kündigt der Arbeitnehmer hat er einen Anspruch nach dem Umfang der von ihm abgeleisteten Dienstzeit.
Sondervergütungen oder Gratifikationen
Die aus besonderen Anlässen als zusätzliche Leistungen gewährt werden, z. B. zu Weihnachten, für den Urlaub oder ein Dienstjubiläum. Zahlt ein Arbeitgeber dreimal nacheinander ohne Vorbehalt eine bestimmte Sondervergütung, entsteht für die Zukunft ein Anspruch auf Zahlung dieser Vergütung. Vorbehalte können z. B. als jederzeit widerruflich, ohne Rechtsanspruch formuliert werden.
Zuschläge
Die nach Grund und Höhe arbeitsvertraglich vereinbarte oder tarifvertraglich festgelegte, über die Grundvergütung hinausgehende Entgeltteile sind, so z. B. für Nacht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit, aber auch als Gefahren-, Schmutz-, Erschwernis-, Leistungs-, Kinderzuschläge, Trennungsentschädigungen, Auslösungen.
Überstundenzuschläge
Die zu vergüten sind, wenn die geleistete Arbeitszeit über die arbeitsvertraglich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht. Voraussetzung dafür ist, dass
- der Arbeitgeber die Leistung der Überstunden angeordnet hat
- Arbeit zugewiesen hat, die nur unter Einsatz von Überstunden bewältigt werden konnte
- die Leistung von Überstunden kennt und sie duldet