Im fiskalischen Bereich bedeutet Souveränität die nach innen gerichtete, verfassungsmäßige Steuerhoheit. Nach außen gerichtet bedeutet Souveränität, dass jeder Staat innerhalb seiner Landesgrenzen frei darüber entscheiden kann, welche Abgaben erhoben werden. Gleichwohl werden aber grenzüberschreitende Sachverhalte („Überwirkungen“) im nationalen Außensteuerrecht berücksichtigt, z. B. bei der Erfassung des Welteinkommens, Erhebung einer fiktiven Anrechnung und der unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag. Andererseits geben Staaten einen Teil ihrer Souveränitätsrechte langfristig an übergeordnete Institutionen ab (z. B. EU).
Souveränitätsprinzip
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