Sozialbilanz

Definition Sozialbilanz:

Die Sozialbilanz dient der systematischen Erfassung und Dokumentation gesellschaftlicher Wirkungen von Aktivitäten des Unternehmens auf dessen Umwelt. Sie stellt ergänzend zum Jahresabschluss einen entscheidenden Schritt in Richtung einer gesellschaftsbezogenen Rechnungslegung dar. Bis heute gibt es noch kein geschlossenes Konzept für diese Form der Berichterstattung in der Praxis.

Darstellung für seine sozialen Leistungen

Somit bleibt es jedem Unternehmen selbst überlassen, die zweckmäßigste Form der Darstellung für seine sozialen Leistungen zu finden. Neben dem Sozialbericht, der über freiwillige Sozialleistungen informiert, kommt der Sozialbilanz besondere Bedeutung zu. Es empfiehlt sich, die Sozialbilanz in folgender Weise zu gestalten:

In der Bestandsrechnung können einerseits das soziale Vermögen, z. B. Programme zum Nutzen der Gesellschaft, und soziale Schulden des Un-ternehmens gegenüber der Gesellschaft andererseits erfasst werden.

Erfolgsrechnung

In der Erfolgsrechnung können als Strömungsgrößen die in Geldeinheiten ausgedrückten Vorteile für Belegschaft und Umwelt als sozialer Nutzen und die Nachteile als soziale Kosten erfasst werden. Daraus lässt sich als Saldo ein sozialer Nettonutzen oder Nettoschaden ermitteln.

Unternehmen, die ihr Sozialbilanz gemeinsam mit dem Lagebericht veröffentlichen, lassen i.d.R. das Gesamtwerk zusammen testieren. So weit die Sozialbilanz gesondert veröffentlicht wird, besteht keine Testierpflicht.

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