Auf Speiseeis wurde eine spezielle Verbrauchsteuer (Verkehr- und Verbrauchsteuern) als örtliche Steuer erhoben. Durch Landesgesetz und kommunale Satzungen wurde die entgeltliche Abgabe von Eis zum Verzehr an Ort und Stelle besteuert. Im Regelfall betrug der Steuersatz 10 % des Verkaufspreises. Zuletzt wurde die Speiseeissteuer 1971 in Bayern erhoben.
Speiseeissteuer
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